DTSA Grundtauchschein

DTSA Grundtauchschein

2.1 Kursziel

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundlagen für das Sporttauchen vertraut gemacht werden.

Nach Abschluss des Kurses soll er die Grundkenntnisse und -fertigkeiten zum sicheren Sporttauchen mit und

ohne Gerät besitzen.

2.2 Voraussetzungen

Mindestalter:

12 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider

Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine Dokumentation des

Aufklärungsgespräches erfolgen

Ausbildungsstufe:

Keine

Anzahl der Pflichttauchgänge:

Keine

Sonstiges:

  • Selbsterklärung zum Gesundheitszustand oder gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung (wird

empfohlen)

Sonderregelungen:

  • Alle Übungen zu diesem DTSA müssen im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen

Bedingungen durchgeführt werden.

  • Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn

zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA Grundtauchschein

nicht mehr als 3 Jahre liegen.

2.3 Ausbilderqualifikation

VDST Jugendleiter (Tauchen) mit DTSA **(die ihre Jugendleiter-Lizenz vor dem 01.01.2008 erlangt haben),

VDST-DOSB Trainer C Breitensport (Tauchen) mit DTSA ** nur im Schwimmbad,

VDST Jugendleiter (Tauchen) mit DTSA ***(die ihre Jugendleiter-Lizenz vor dem 01.01.2008 erlangt haben),

VDST-DOSB Trainer C Breitensport (Tauchen) mit DTSA ***, VDST Assistenztauchlehrer, VDST

Tauchlehrer*/**/***/**** unter schwimmbadähnlichen Bedingungen

2.4 Theoretischer Teil

Lerneinheiten:

6

Lehrinhalte:

  • Grundlagen für das Sporttauchen mit und ohne Gerät.

DTSA Grundtauchschein

Prüfungsinhalte:

Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST DTSA * Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten.

Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf

dem Fragebogen angegeben.

2.5 Praktischer Teil

Übungen (mit ABC-Ausrüstung):

0.1 30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern).

0.2 25 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 20 Meter Streckentauchen mit

Neoprenjacke und -hose.

0.3 Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von einer Minute.

0.4 20 Minuten (Zeit) Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 500

Metern, davon je 5 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer

Flosse.

0.5 50 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der zwischen 2 und 5 Meter Tiefe

liegt, verbringen des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und anschließend 50

Meter transportieren.

0.6 Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletter DTGAusrüstung

aus einer Höhe von ca. 0,5 Meter ins Wasser.

Übungen (mit DTG-Ausrüstung):

1.1 In 2 bis 5 Meter Tiefe 50 Meter Streckentauchen, die erste Hälfte unter Atmung aus

dem Zweitatemregler des Tauchpartners, die zweite Hälfte unter Wechselatmung

aus dem Atemregler des Bewerbers.

1.2 In 2 bis 5 Meter Tiefe Absetzen der Tauchermaske, 1 Minute Tauchen ohne

Tauchermaske, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in dieser Tiefe

und anschließend bei herausgenommenem Atemregler langsames Aufsteigen bis zur

Wasseroberfläche unter stetigem Ablassen von Atemluft.

1.3 In 2 bis 5 Meter Tiefe Austarieren durch Einblasen von Atemluft in das Taucherjacket

und 3 Minuten verweilen im Schwebezustand unter Atmung aus dem DTG.

1.4 10 Minuten Zeitschnorcheln in Brustlage mit DTG.

2.6 Erfolgskontrolle

Der Ausbilder stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen

im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.

Der Ausbilder bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den

aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.

2.7 Beurkundung

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs ist der offizielle VDST- Einkleber für den Taucherpass.