DTSA Grundtauchschein
DTSA Grundtauchschein
2.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundlagen für das Sporttauchen vertraut gemacht werden.
Nach Abschluss des Kurses soll er die Grundkenntnisse und -fertigkeiten zum sicheren Sporttauchen mit und
ohne Gerät besitzen.
2.2 Voraussetzungen
Mindestalter:
12 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider
Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine Dokumentation des
Aufklärungsgespräches erfolgen
Ausbildungsstufe:
Keine
Anzahl der Pflichttauchgänge:
Keine
Sonstiges:
- Selbsterklärung zum Gesundheitszustand oder gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung (wird
empfohlen)
Sonderregelungen:
- Alle Übungen zu diesem DTSA müssen im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen
Bedingungen durchgeführt werden.
- Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn
zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA Grundtauchschein
nicht mehr als 3 Jahre liegen.
2.3 Ausbilderqualifikation
VDST Jugendleiter (Tauchen) mit DTSA **(die ihre Jugendleiter-Lizenz vor dem 01.01.2008 erlangt haben),
VDST-DOSB Trainer C Breitensport (Tauchen) mit DTSA ** nur im Schwimmbad,
VDST Jugendleiter (Tauchen) mit DTSA ***(die ihre Jugendleiter-Lizenz vor dem 01.01.2008 erlangt haben),
VDST-DOSB Trainer C Breitensport (Tauchen) mit DTSA ***, VDST Assistenztauchlehrer, VDST
Tauchlehrer*/**/***/**** unter schwimmbadähnlichen Bedingungen
2.4 Theoretischer Teil
Lerneinheiten:
6
Lehrinhalte:
- Grundlagen für das Sporttauchen mit und ohne Gerät.
DTSA Grundtauchschein
Prüfungsinhalte:
Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST DTSA * Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten.
Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf
dem Fragebogen angegeben.
2.5 Praktischer Teil
Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
0.1 30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern).
0.2 25 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 20 Meter Streckentauchen mit
Neoprenjacke und -hose.
0.3 Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von einer Minute.
0.4 20 Minuten (Zeit) Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 500
Metern, davon je 5 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer
Flosse.
0.5 50 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der zwischen 2 und 5 Meter Tiefe
liegt, verbringen des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und anschließend 50
Meter transportieren.
0.6 Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletter DTGAusrüstung
aus einer Höhe von ca. 0,5 Meter ins Wasser.
Übungen (mit DTG-Ausrüstung):
1.1 In 2 bis 5 Meter Tiefe 50 Meter Streckentauchen, die erste Hälfte unter Atmung aus
dem Zweitatemregler des Tauchpartners, die zweite Hälfte unter Wechselatmung
aus dem Atemregler des Bewerbers.
1.2 In 2 bis 5 Meter Tiefe Absetzen der Tauchermaske, 1 Minute Tauchen ohne
Tauchermaske, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in dieser Tiefe
und anschließend bei herausgenommenem Atemregler langsames Aufsteigen bis zur
Wasseroberfläche unter stetigem Ablassen von Atemluft.
1.3 In 2 bis 5 Meter Tiefe Austarieren durch Einblasen von Atemluft in das Taucherjacket
und 3 Minuten verweilen im Schwebezustand unter Atmung aus dem DTG.
1.4 10 Minuten Zeitschnorcheln in Brustlage mit DTG.
2.6 Erfolgskontrolle
Der Ausbilder stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen
im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.
Der Ausbilder bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den
aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.
2.7 Beurkundung
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs ist der offizielle VDST- Einkleber für den Taucherpass.