Schnuppertauchen

Schnuppertauchen

1.1 Kursziel

Der Teilnehmer soll einen leichten Tauchgang, bei dem er in jeder Hinsicht vom Ausbilder betreut wird, positiv

erleben. Nach diesem Tauchgang soll er sich nach Möglichkeit für das Sporttauchen interessieren.

1.2 Voraussetzungen

Mindestalter:

12 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider

Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine Dokumentation des

Aufklärungsgespräches erfolgen

Sonstiges:

  • Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
  • Schnuppertauchen ab 8 Jahre regelt die KTSA – Ordnung

Ausbildungsstufe:

keine

Anzahl der Pflichttauchgänge:

keine

Sonderregelungen:

  • Schnuppertauchgänge müssen im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen

Bedingungen durchgeführt werden.

  • Es soll eine Flachwasserzone vorhanden sein, die es dem Teilnehmer erlaubt, im Wasser

stehen zu können.

  • Die Wassertemperatur soll so bemessen sein, dass ohne Wärmeschutz / Neoprenbekleidung

über 15 Minuten problemlos getaucht werden kann.

  • Der Tauchverein bzw. die Tauchbasis stellt sämtliches erforderliches Material für den

Schnuppertauchgang zur Verfügung.

1.3 Ausbilderqualifikation

VDST Jugendleiter (Tauchen) mit DTSA **(die ihre Jugendleiter-Lizenz vor dem 01.01.2008 erlangt haben),

VDST-DOSB Trainer C Breitensport (Tauchen) mit DTSA ** nur im Schwimmbad,

VDST Jugendleiter (Tauchen) mit DTSA *** (die ihre Jugendleiter-Lizenz vor dem 01.01.2008 erlangt haben),

VDST-DOSB Trainer C Breitensport (Tauchen) mit DTSA ***, VDST-Assistenztauchlehrer, VDST

Tauchlehrer*/**/***/**** unter schwimmbadähnlichen Bedingungen

1.4 Theoretischer Teil

Lerneinheiten:

keine

Lehrinhalte:

  • Lückenlose Vorbereitung und Einweisung (richtige Durchführung des Druckausgleiches etc.)

Prüfungsinhalte:

keine

Schnuppertauchen

1.5 Praktischer Teil

Übungen (mit ABC-Ausrüstung):

Schnuppertauchgang (mit DTG-Ausrüstung):

1.0 Tauchgang: maximal 5 Meter Tiefe / etwa 15 Minuten Dauer / 1 Teilnehmer und Ausbilder

1.6 Erfolgskontrolle

Der Ausbilder spricht mit dem Teilnehmer in angenehmer Atmosphäre über die positiven Eindrücke während

des Schnuppertauchganges und beantwortet eventuelle Fragen zum Sporttauchen und zur Tauchausbildung.

1.7 Beurkundung

Nachweis über die Teilnahme an einem Schnuppertauchgang ist eine Urkunde.