Schnuppertauchen
1.1 Kursziel
Der Teilnehmer soll einen leichten Tauchgang, bei dem er in jeder Hinsicht vom Ausbilder betreut wird, positiv
erleben. Nach diesem Tauchgang soll er sich nach Möglichkeit für das Sporttauchen interessieren.
1.2 Voraussetzungen
Mindestalter:
12 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider
Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine Dokumentation des
Aufklärungsgespräches erfolgen
Sonstiges:
- Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
- Schnuppertauchen ab 8 Jahre regelt die KTSA – Ordnung
Ausbildungsstufe:
keine
Anzahl der Pflichttauchgänge:
keine
Sonderregelungen:
- Schnuppertauchgänge müssen im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen
Bedingungen durchgeführt werden.
- Es soll eine Flachwasserzone vorhanden sein, die es dem Teilnehmer erlaubt, im Wasser
stehen zu können.
- Die Wassertemperatur soll so bemessen sein, dass ohne Wärmeschutz / Neoprenbekleidung
über 15 Minuten problemlos getaucht werden kann.
- Der Tauchverein bzw. die Tauchbasis stellt sämtliches erforderliches Material für den
Schnuppertauchgang zur Verfügung.
1.3 Ausbilderqualifikation
VDST Jugendleiter (Tauchen) mit DTSA **(die ihre Jugendleiter-Lizenz vor dem 01.01.2008 erlangt haben),
VDST-DOSB Trainer C Breitensport (Tauchen) mit DTSA ** nur im Schwimmbad,
VDST Jugendleiter (Tauchen) mit DTSA *** (die ihre Jugendleiter-Lizenz vor dem 01.01.2008 erlangt haben),
VDST-DOSB Trainer C Breitensport (Tauchen) mit DTSA ***, VDST-Assistenztauchlehrer, VDST
Tauchlehrer*/**/***/**** unter schwimmbadähnlichen Bedingungen
1.4 Theoretischer Teil
Lerneinheiten:
keine
Lehrinhalte:
- Lückenlose Vorbereitung und Einweisung (richtige Durchführung des Druckausgleiches etc.)
Prüfungsinhalte:
keine
Schnuppertauchen
1.5 Praktischer Teil
Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
Schnuppertauchgang (mit DTG-Ausrüstung):
1.0 Tauchgang: maximal 5 Meter Tiefe / etwa 15 Minuten Dauer / 1 Teilnehmer und Ausbilder
1.6 Erfolgskontrolle
Der Ausbilder spricht mit dem Teilnehmer in angenehmer Atmosphäre über die positiven Eindrücke während
des Schnuppertauchganges und beantwortet eventuelle Fragen zum Sporttauchen und zur Tauchausbildung.
1.7 Beurkundung
Nachweis über die Teilnahme an einem Schnuppertauchgang ist eine Urkunde.