DTSA *
VDST-CMAS-Taucher* (T1), (CMAS*)
4.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an geführten Tauchgängen im
Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen, die von einem
erfahrenen Taucher (wenigstens VDST-CMAS-Taucher**) geführt werden, sicher teilnehmen können.
Beachte die mögliche Zusammensetzung einer Tauchgruppe im Vorwort dieser Ordnung.
4.2 Voraussetzungen
Mindestalter:
14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beide
Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine Dokumentation des
Aufklärungsgespräches erfolgen
Ausbildungsstufe:
Keine
Anzahl der Pflichttauchgänge:
Keine
Sonstiges:
- Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
Sonderregelungen:
- Pro Tag dürfen nicht mehr als 3 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt
werden.
- Bei Vorlage des DTSA Grundtauchscheins entfallen der theoretische Teil und die gesamten
Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum DTSA Grundtauchschein
und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 15 Monate liegen. Bei Vorlage des VDST-KTSA Gold
(***) entfallen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der theoretische Teil und die gesamten
Übungen ohne Gerät.
- Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn
zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 3
Jahre liegen.
- Bei Vorlage des Basic Tauchscheins entfällt der Tauchgang 1.0, wenn zwischen Beginn der
Abnahmen zum Basic Tauchschein und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 15 Monate
liegen.
4.3 Ausbilderqualifikation
VDST Tauchlehrer*/**/***/****.
VDST Apnoe Tauchlehrer sind abnahmeberechtigt für die ABC Übungen ohne Gerät.
4.4 Theoretischer Teil
Lerneinheiten:
6
Lehrinhalte:
- Siehe Anhang: Lehrinhalte DTSA*
DTSA *
Prüfungsinhalte:
Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der
schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem
Fragebogen angegeben.
4.5 Praktischer Teil
Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
0.1 30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Meter).
0.2 25 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 20 Meter Streckentauchen mit
Neoprenjacke und -hose.
0.3 Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von einer Minute.
0.4 20 Minuten (Zeit) Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 500
Metern, davon je 5 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer
Flosse oder der Nachweis Flossenschwimmabzeichen Bronze nicht älter als 3 Jahre.
0.5 50 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 2 bis 5 Meter Tiefe liegt,
Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 50 Meter an der
Wasseroberfläche.
0.6 Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletter DTGAusrüstung
aus einer Höhe von ca. 0,5 Meter ins Wasser.
Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):
1.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und
Tauchlehrer.
1.1 Vollständiges und korrektes Anlegen und Überprüfen der Ausrüstung vor dem
Tauchgang und Versorgen der Ausrüstung nach dem Tauchgang.
1.2 „Wiederangeln“ des herausgenommenen, losgelassenen und hinter dem Rücken
hängenden Atemreglers.
1.3 Absetzen, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in 5 Meter Tiefe.
2.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und
Tauchlehrer
2.1 Tarieren über den Inflator in 3 unterschiedlichen Tiefen.
2.2 Geben von und Reagieren auf 5 Unterwasserpflichtzeichen.
2.3 Herausnehmen des Atemreglers in maximal 5 Meter Entfernung zum Tauchpartner,
Hintauchen zum Tauchpartner und unter Fortsetzung des Tauchganges 5 Minuten
Atmen aus dessen Hauptatemregler.
DTSA *
3.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und
Tauchlehrer
3.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen unter Wechselatmung aus dem
Atemregler des Bewerbers aus der maximalen Tiefe (vom Tauchlehrer bestimmt) im
freien Wasser bis auf 5 Meter und dann langsam an die Wasseroberfläche.
3.2 Transportieren des „verunfallten“ Tauchpartners an der Wasseroberfläche bis zum
Ufer bzw. Boot und anschließend an Land bzw. an Bord.
3.3 Demonstrieren der stabilen Seitenlage und der Schocklage.
3.4 Aufzählen der nachfolgenden Maßnahmen, um die Rettungskette in Gang zu setzen.
4.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und
Tauchlehrer
4.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen aus maximal 10 Meter Tiefe im freien
Wasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von einer Minute auf 3 Meter
Tiefe.
4.2 10 Minuten Schnorcheln an der Wasseroberfläche in kompletter Ausrüstung.
4.3 Orientierung: einfache Unterwasser-Navigation (z.B.: auf Anfrage des Prüfers kann
die Richtung des Rückweges bestimmt werden)
5.0 Tauchgang: Mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer.
Tauchgang unter erschwerten Bedingungen
z.B. Tiefe zwischen 15 und 25 Meter, Nachttauchen, Tauchen vom Boot
Strömungstauchen oder Tauchen bei schlechter Sicht.
4.6 Erfolgskontrolle
Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der
Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.
Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den
aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.
4.7 Beurkundung
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind eine vorläufige Leistungsbestätigung, ein
offizieller VDST- Einkleber für den Taucherpass und eine VDST-CMAS ID – Karte.