DTSA ** / VDST-CMAS-Taucher **
DTSA **
VDST-CMAS-Taucher** (T2), (CMAS**)
5.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständige Durchführung von
Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge sicher
planen und durchführen können.
Beachte die möglichen Zusammensetzungen einer Tauchgruppe im Vorwort dieser Ordnung.
5.2 Voraussetzungen
Mindestalter:
16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider
Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine Dokumentation des
Aufklärungsgespräches erfolgen
Ausbildungsstufe:
DTSA *, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste.
Anzahl der Pflichttauchgänge:
Um als Taucher der Leistungsstufe ** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische
Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach der Brevetierung 25 Tauchgänge nachweisen
können, davon mindestens 10 auf 15 – 25 Meter Tiefe.
Sonstiges:
- Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- AK „Orientierung beim Tauchen“
- AK „Gruppenführung“
- SK „Meeresbiologie“ und „Süßwasserbiologie“ werden empfohlen
- HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr
Sonderregelungen:
- Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt
werden.
- Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA** entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn
zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA ** nicht mehr als
3 Jahre liegen.
5.3 Ausbilderqualifikation
VDST Tauchlehrer**/***/**** .
VDST Apnoe Tauchlehrer sind abnahmeberechtigt für die ABC Übungen ohne Gerät.
5.4 Theoretischer Teil
Lerneinheiten:
6
Lehrinhalte:
- Siehe Anhang: Lehrinhalte DTSA**
DTSA **
Prüfungsinhalte:
Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der
schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem
Fragebogen angegeben.
5.5 Praktischer Teil
Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
0.1 45 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern).
0.2 30 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 25 Meter Streckentauchen mit
Neoprenjacke und -hose.
0.3 7,5 Meter Tieftauchen im Freiwasser.
0.4 40 Minuten Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 1.000
Metern, davon je 10 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer
Flosse oder der Nachweis Flossenschwimmabzeichen Bronze nicht älter als 3 Jahre.
0.5 100 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 5 Meter Tiefe liegt,
Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 100 Meter an der
Wasseroberfläche, je 50 Meter mit unterschiedlichen Transportgriffen.
0.6 Regelgerechtes Springen mit kompletter DTG-Tauchausrüstung, aber ohne Jacket mit
DTG, aus einer Höhe von 0,5 Meter ins Wasser, dort korrektes Anlegen des Jacket mit
DTG an der Wasseroberfläche.
Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):
1.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und
Tauchlehrer
1.1 Deutliches Geben von 3 Unterwasserzusatzzeichen, die auf einer unter Wasser
vorgehaltenen Schreibtafel im Wortlaut geschrieben stehen.
1.2 Einhalten eines Abstandes zum Grund von 1 bis 2 Metern bei mehrfach wechselnden
Tiefen, so dass kein Sediment aufgewirbelt wird.
1.3 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen ohne Flossenbenutzung im freien Wasser
bis auf 6 Meter Tiefe mit einem deutlichen Stopp auf 9 Meter Tiefe. Nachtarieren mit
dem Mund ist zulässig.
2.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und
Tauchlehrer
2.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen unter Wechselatmung aus dem
Atemregler des Bewerbers aus der maximalen Tiefe (vom Tauchlehrer bestimmt) im
freien Wasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von 3 Minuten auf 3
Meter Tiefe.
2.2 15 Minuten Zeitschnorcheln mit vollständiger DTG-Ausrüstung in beliebiger Lage.
3.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und
Tauchlehrer
3.1 Vollständiges und korrektes Anlegen und Überprüfen der eigenen Ausrüstung und
der des Tauchpartners vor dem Tauchgang und Versorgen der eigenen und der
Ausrüstung des Tauchpartners nach dem Tauchgang.
DTSA **
3.2 Vollständiges Öffnen und Schließen des Bleigurtes bzw. Herausnehmen und
Wiedereinsetzen der Bleitaschen mit Taucherhandschuhen unter Wasser.
3.3 Nach 10 Minuten Aufsteigen bis an die Wasseroberfläche, Anpeilen eines Punktes in
etwa 100 Meter Entfernung mit dem Taucherkompass und Antauchen des Punktes in
3 bis 5 Meter Tiefe bei einer Querabweichung von höchstens 10 Meter.
4.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und
Tauchlehrer
4.1 Vorbereiten, Führen und Nachbereiten des gesamten Tauchganges als Tagtauchgang
(unter normalen Bedingungen). Der Mittaucher soll als „wenig erfahren“ betrachtet
werden. Entsprechend muss bei der Vorbereitung, Führung und Nachbereitung
gehandelt werden.
4.2 Simulation einer Luftnotsituation: Der Mittaucher gibt das Zeichen für Luftnot und
erhält vom Anwärter dessen Hauptatemregler. Der Anwärter nimmt seinen
Zweitatemregler. Nach 5 Minuten wird zurück gewechselt.
4.2 alternativ:
Simulation einer Vereisung am Hauptatemregler: Der Anwärter schließt im
Flachbereich selbst das Ventil seines Hauptatemreglers und steigt auf den
Zweitatemregler um.
4.3 Setzen einer Boje am Ende des Tauchgangs auf rund 10m Tiefe mittels Spool. Die
Tauchgruppe steigt kontrolliert an dieser Orientierung auf und hält einen
Sicherheitsstopp von 3 min auf 5m.
5.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und
Tauchlehrer
5.1 Transportieren des „verunfallten“ Tauchpartners aus 12 Meter Tiefe auf 5 Meter und
dann langsam an die Wasseroberfläche, an der Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw.
Boot (wenigstens 50 Meter) und anschließend an Land bzw. an Bord.
5.2 Demonstrieren und Erläutern der Einhelfer-Methode.
5.3 Demonstrieren und Erläutern der stabilen Seitenlage und der Schocklage.
5.4 Erstellen eines Tauchgangprotokolls (Zusammenstellung aller wichtigen Daten des
„Unfalltauchganges“ für den Notarzt).
5.6 Erfolgskontrolle
Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der
Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.
Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den
aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.
5.7 Beurkundung
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind eine vorläufige Leistungsbestätigung, ein
offizieller VDST- Einkleber für den Taucherpass und eine VDST-CMAS ID – Karte.