DTSA ** / VDST-CMAS-Taucher **

DTSA **

VDST-CMAS-Taucher** (T2), (CMAS**)

5.1 Kursziel

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständige Durchführung von

Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge sicher

planen und durchführen können.

Beachte die möglichen Zusammensetzungen einer Tauchgruppe im Vorwort dieser Ordnung.

5.2 Voraussetzungen

Mindestalter:

16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider

Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine Dokumentation des

Aufklärungsgespräches erfolgen

Ausbildungsstufe:

DTSA *, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste.

Anzahl der Pflichttauchgänge:

Um als Taucher der Leistungsstufe ** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische

Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach der Brevetierung 25 Tauchgänge nachweisen

können, davon mindestens 10 auf 15 – 25 Meter Tiefe.

Sonstiges:

  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
  • AK „Orientierung beim Tauchen“
  • AK „Gruppenführung“
  • SK „Meeresbiologie“ und „Süßwasserbiologie“ werden empfohlen
  • HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr

Sonderregelungen:

  • Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt

werden.

  • Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA** entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn

zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA ** nicht mehr als

3 Jahre liegen.

5.3 Ausbilderqualifikation

VDST Tauchlehrer**/***/**** .

VDST Apnoe Tauchlehrer sind abnahmeberechtigt für die ABC Übungen ohne Gerät.

5.4 Theoretischer Teil

Lerneinheiten:

6

Lehrinhalte:

  • Siehe Anhang: Lehrinhalte DTSA**

DTSA **

Prüfungsinhalte:

Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der

schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem

Fragebogen angegeben.

5.5 Praktischer Teil

Übungen (mit ABC-Ausrüstung):

0.1 45 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern).

0.2 30 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 25 Meter Streckentauchen mit

Neoprenjacke und -hose.

0.3 7,5 Meter Tieftauchen im Freiwasser.

0.4 40 Minuten Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 1.000

Metern, davon je 10 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer

Flosse oder der Nachweis Flossenschwimmabzeichen Bronze nicht älter als 3 Jahre.

0.5 100 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 5 Meter Tiefe liegt,

Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 100 Meter an der

Wasseroberfläche, je 50 Meter mit unterschiedlichen Transportgriffen.

0.6 Regelgerechtes Springen mit kompletter DTG-Tauchausrüstung, aber ohne Jacket mit

DTG, aus einer Höhe von 0,5 Meter ins Wasser, dort korrektes Anlegen des Jacket mit

DTG an der Wasseroberfläche.

Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):

1.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und

Tauchlehrer

1.1 Deutliches Geben von 3 Unterwasserzusatzzeichen, die auf einer unter Wasser

vorgehaltenen Schreibtafel im Wortlaut geschrieben stehen.

1.2 Einhalten eines Abstandes zum Grund von 1 bis 2 Metern bei mehrfach wechselnden

Tiefen, so dass kein Sediment aufgewirbelt wird.

1.3 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen ohne Flossenbenutzung im freien Wasser

bis auf 6 Meter Tiefe mit einem deutlichen Stopp auf 9 Meter Tiefe. Nachtarieren mit

dem Mund ist zulässig.

2.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und

Tauchlehrer

2.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen unter Wechselatmung aus dem

Atemregler des Bewerbers aus der maximalen Tiefe (vom Tauchlehrer bestimmt) im

freien Wasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von 3 Minuten auf 3

Meter Tiefe.

2.2 15 Minuten Zeitschnorcheln mit vollständiger DTG-Ausrüstung in beliebiger Lage.

3.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und

Tauchlehrer

3.1 Vollständiges und korrektes Anlegen und Überprüfen der eigenen Ausrüstung und

der des Tauchpartners vor dem Tauchgang und Versorgen der eigenen und der

Ausrüstung des Tauchpartners nach dem Tauchgang.

DTSA **

3.2 Vollständiges Öffnen und Schließen des Bleigurtes bzw. Herausnehmen und

Wiedereinsetzen der Bleitaschen mit Taucherhandschuhen unter Wasser.

3.3 Nach 10 Minuten Aufsteigen bis an die Wasseroberfläche, Anpeilen eines Punktes in

etwa 100 Meter Entfernung mit dem Taucherkompass und Antauchen des Punktes in

3 bis 5 Meter Tiefe bei einer Querabweichung von höchstens 10 Meter.

4.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und

Tauchlehrer

4.1 Vorbereiten, Führen und Nachbereiten des gesamten Tauchganges als Tagtauchgang

(unter normalen Bedingungen). Der Mittaucher soll als „wenig erfahren“ betrachtet

werden. Entsprechend muss bei der Vorbereitung, Führung und Nachbereitung

gehandelt werden.

4.2 Simulation einer Luftnotsituation: Der Mittaucher gibt das Zeichen für Luftnot und

erhält vom Anwärter dessen Hauptatemregler. Der Anwärter nimmt seinen

Zweitatemregler. Nach 5 Minuten wird zurück gewechselt.

4.2 alternativ:

Simulation einer Vereisung am Hauptatemregler: Der Anwärter schließt im

Flachbereich selbst das Ventil seines Hauptatemreglers und steigt auf den

Zweitatemregler um.

4.3 Setzen einer Boje am Ende des Tauchgangs auf rund 10m Tiefe mittels Spool. Die

Tauchgruppe steigt kontrolliert an dieser Orientierung auf und hält einen

Sicherheitsstopp von 3 min auf 5m.

5.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und

Tauchlehrer

5.1 Transportieren des „verunfallten“ Tauchpartners aus 12 Meter Tiefe auf 5 Meter und

dann langsam an die Wasseroberfläche, an der Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw.

Boot (wenigstens 50 Meter) und anschließend an Land bzw. an Bord.

5.2 Demonstrieren und Erläutern der Einhelfer-Methode.

5.3 Demonstrieren und Erläutern der stabilen Seitenlage und der Schocklage.

5.4 Erstellen eines Tauchgangprotokolls (Zusammenstellung aller wichtigen Daten des

„Unfalltauchganges“ für den Notarzt).

5.6 Erfolgskontrolle

Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der

Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.

Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den

aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.

5.7 Beurkundung

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind eine vorläufige Leistungsbestätigung, ein

offizieller VDST- Einkleber für den Taucherpass und eine VDST-CMAS ID – Karte.